Trauerfall

Was ist zu tun?

Was tun im Trauerfall?

Unmittelbare Maßnahmen

Der Trauerfall ist eingetreten. Nach Eintritt des Sterbefalls müssen Sie den Haus- oder Notarzt zur Feststellung des Todes und der Todesursache verständigen. Dieser Arzt stellt eine Todesbescheinigung/Totenschein aus. Im Krankenhaus geschieht dies durch die dortigen Ärzte. Die Todesbescheinigung wird von uns abgeholt. Halten Sie den Personalausweis des Verstorbenen bereit.

Im Anschluss sollten Sie mit uns Verbindung aufnehmen.

Als fach erfahrenes Unternehmen beraten wir Sie in einem persönlichen und vertraulichen Gespräch und erledigen schnell und direkt alle mit der Bestattung verbundenen Angelegenheiten.

Bei einem Trauerfall

werden folgende Papiere benötigt:

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Familienstammbuch: Sollte das Familienstammbuch nicht vorhanden oder unvollständig sein, sind Einzeldokumente (Geburts- und Heiratsurkunde) notwendig. Bei Eheschließungen ab 01.01.2009 wird zur Beurkundung eine begl. Registerabschrift benötigt.

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Bei Ledigen: Geburtsurkunde bzw. Abstammungsurkunde

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Bei Geschiedenen: Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

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Bei Verwitweten: zusätzlich Sterbeurkunde des Ehepartners

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Bei Haussterbefällen: Todesbescheinigung/Totenschein (wird vom Arzt ausgestellt)

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Personalausweis des Verstorbenen

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Renten-, Betriebs- oder Pensionsunterlagen

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Original-Versicherungspolichen von Sterbeversicherung/Lebensversicherung

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Chipkarte der Krankenkasse

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Schwerbehindertenausweis

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Gewerkschaftsausweis

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Vorsorgevollmacht falls vorhanden