Trauerfall
Was ist zu tun?
Was tun im Trauerfall?
Unmittelbare Maßnahmen
Der Trauerfall ist eingetreten. Nach Eintritt des Sterbefalls müssen Sie den Haus- oder Notarzt zur Feststellung des Todes und der Todesursache verständigen. Dieser Arzt stellt eine Todesbescheinigung/Totenschein aus. Im Krankenhaus geschieht dies durch die dortigen Ärzte. Die Todesbescheinigung wird von uns abgeholt. Halten Sie den Personalausweis des Verstorbenen bereit.
Im Anschluss sollten Sie mit uns Verbindung aufnehmen.
Als fach erfahrenes Unternehmen beraten wir Sie in einem persönlichen und vertraulichen Gespräch und erledigen schnell und direkt alle mit der Bestattung verbundenen Angelegenheiten.
Bei einem Trauerfall
werden folgende Papiere benötigt:
Familienstammbuch: Sollte das Familienstammbuch nicht vorhanden oder unvollständig sein, sind Einzeldokumente (Geburts- und Heiratsurkunde) notwendig. Bei Eheschließungen ab 01.01.2009 wird zur Beurkundung eine begl. Registerabschrift benötigt.
Bei Ledigen: Geburtsurkunde bzw. Abstammungsurkunde
Bei Geschiedenen: Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
Bei Verwitweten: zusätzlich Sterbeurkunde des Ehepartners
Bei Haussterbefällen: Todesbescheinigung/Totenschein (wird vom Arzt ausgestellt)
Personalausweis des Verstorbenen
Renten-, Betriebs- oder Pensionsunterlagen
Original-Versicherungspolichen von Sterbeversicherung/Lebensversicherung
Chipkarte der Krankenkasse
Schwerbehindertenausweis
Gewerkschaftsausweis
Vorsorgevollmacht falls vorhanden